Biomasse

Holz als nachwachsender Naturrohstoff, stellt mit seiner Ökobilanz jeden nicht erneuerbaren und umweltbelastenden Konkurrenten wie Erdöl, Erdgas oder Kohle in den Schatten. Die Wärmegewinnung aus Holz war für den Menschen seit jeher ein Begriff, um sich in Gebirgsländern sesshaft machen zu können.

Art, Qualität und Dimension der Biomasse

Im Zusammenhang mit der vom Lieferanten an die BWM zu liefernden Biomasse ist festzuhalten, dass nur mechanisch behandelte Biomasse, welche nicht radioaktiv verstrahlt und chemisch unbehandelt ist (frei von Spritzmitteln, Chlor und Schwefel), als Brennstoff angeliefert werden darf. Die Biomasse muss darüber hinaus frei von Beimengungen wie Eis, Schnee, sowie Steinen sein. Geleimte, beschichtete oder oberflächenbehandelte Hölzer dürfen weiters nicht angeliefert werden.

Als Biomasse dürfen folgende Produktgruppen geliefert werden:

1. Waldhackgut

Damit die Biomasse für die thermische Verwertung geeignet ist und als „Waldhackgut“ übernommen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Richtwert: Derbholzanteil und Dünnholzanteil (4 – 7 cm (NH) bzw.4 – 9 cm (LH)) vor dem Hacken mind. 30 %.
  • Hacken und Shreddern auf eine optimale Korngröße von >G 100, aber mindestens auf G 50 (P 63 bzw. P31,5 lt. EN 14961-1).
  • Keine Fremdstoffe keine Verunreinigungen wie Steine, Erde, Sand, Kunststoffe, Metall, die einer thermischen Verwertung entgegen stehen
  • Aschengehalt max. 5 % der Trockensubstanz Feinanteil (< 5,6 mm Drahtsieb) maximal 20%
  • Feinstanteil (<1 mm Drahtsieb) maximal 4%
  • Prozessormaterial darf max. 3 Monate gelagert werden.

 

Der Derbholz- und Dünnholzanteil kann annäherungsweise wie folgt ermittelt werden: Alle Teile mit mindestens 50 % „nagelfestem“ Holz werden aussortiert und als Holz gezählt. Die einzelnen Teile werden nicht getrennt. Die Aussortierten Holzteile müssen im Anlieferungszustand einen Gewichtsanteil von mind. 30 % erreichen.

 

Folgende Herkünfte gemäß EN 14961-1 dürfen zur Produktion von Waldhackgut verwendet werden:

  • „Waldrestholz“
  • „Stümpfe/Wurzeln“
  • Sortiertes Holz aus Gärten Parks, der Straßenrandpflege, Wein und Obstgärten
  • Sowie definierte Mischungen aus den genannten

2. Hackgut aus Vollbaum

Damit die Biomasse für die thermische Verwertung geeignet ist und als „Hackgut aus Vollbaum“ übernommen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Hackgut aus Vollbaum sind Ganzbäume mit Ästen und Rinde, die angeliefert werden.
  • Richtwert: Holz-, Derbholz- und Dünnholzanteil vor dem Hacken mind. 60 %.nur fest mit dem Hackgut verwachsene Rinde; ein Rindenanteil bis zu 15 % ist zulässig; keine extra dazu gehackte Rinde!
  • Korngrößenverteilung G30 bis G100
  • Hackgut exakt und glatt mit gut schneidendem Werkzeug gehackt
  • keine Fremdstoffe keine Verunreinigungen wie Steine, Erde, Sand, Kunststoffe, Metall, die einer thermischen Verwertung entgegen stehen
  • Aschengehalt max. 1 % der Trockensubstanz (bei 550 °C)

3. Hackgut aus Stammholz

Damit die Biomasse für die thermische Verwertung geeignet ist und als „Hackgut aus Stammholz“ übernommen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Hackgut aus Stammholz ist Rundholz in Rinde, das gehackt angeliefert wird.
  • keine erkennbaren Mengen an Nadel- oder Astmaterial
  • nur fest mit dem Hackgut verwachsene Rinde; ein Rindenanteil bis zu 15 % ist zulässig; keine extra dazu gehackte Rinde!
  • Korngrößenverteilung G30 bis G100
  • Hackgut exakt und glatt mit gut schneidendem Werkzeug gehackt
  • keine Fremdstoffe keine Verunreinigungen wie Steine, Erde, Sand, Kunststoffe, Metall, die einer thermischen Verwertung entgegen stehen
  • Aschengehalt max. 1 % der Trockensubstanz (bei 550 °C)

Qualitätskontrolle

Die Qualität der Biomasse wird stichprobenartig im Ermessen der Käuferin überprüft (Feuchte, Korngröße, Verunreinigungen). Sollte die o.g. Qualitätsstandards nicht erfüllt, wird die Abnahme verweigert. Die Kosten für die Manipulation werden vom Verkäufer übernommen.

Annahme der Biomasse

Mo – Do: 07:00 – 17:00 Uhr
Fr: 07:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind keine Anlieferungen bzw. nur nach rechtzeitiger tel. Vereinbarung möglich.